Seitenbereiche
Bild zur Seite: Landwirtschaftsnews, SBT Wirtschaftstreuhand, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Graz, Leibnitz, Krottendorf-Gaisfeld

Gelten gewährte Steuerstundungen auch nach dem 15.1.2021?

/aktuelles/landwirtschaftsnews/
Illustration

Schon durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurden Steuerstundungen, die nach dem 15.3.2020 bewilligt wurden und deren Stundungsfrist am 30.9.2020 geendet hätte, per Gesetz bis 15.1.2021 verlängert. Diese Stundungsfrist soll nun noch einmal automatisch bis 31.3.2021 erstreckt werden. Gleichzeitig wird die Fälligkeit laufender Abgaben, die von 26.9.2020 bis 28.2.2021 fällig werden, ebenfalls auf den 31.3.2021 verschoben, ohne dass dafür ein Antrag notwendig wäre.

Außerdem sollen Stundungen, die im Zeitraum von 1.12.2020 bis 28.2.2021 beantragt werden, jedenfalls zu gewähren sein. Es kommt dabei also nicht wie sonst darauf an, ob die sofortige Entrichtung eine wesentliche Härte für den Abgabepflichtigen darstellen würde oder die Einbringlichkeit trotz Stundung sichergestellt wäre. Ist die Stundung einmal bewilligt, gilt für alle weiteren laufenden Abgaben, die zwischen dem 1.10.2020 und dem 28.2.2021 fällig werden, automatisch der 31.3.2021 als Zahlungsziel.

Diese Maßnahmen begleitend werden für verlängerte oder neu gewährte Stundungen bis zum 31.3.2021 keine Stundungszinsen oder Säumniszuschläge festgesetzt. Ebenso werden bei Nachforderungen aus den Veranlagungszeiträumen 2019 und 2020 keine Anspruchszinsen vorgeschrieben.

Stand: 16. Dezember 2020

Bild: Minerva Studio - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr persönlicher Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Graz, Leibnitz und Krottendorf-Gaisfeld. Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen. Jetzt Kontakt aufnehmen!

SBT Steuerberatungs GmbH & Co KG
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.