Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Diese beträgt für das Jahr 2018: 1,029. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
Rezeptgebühr: € 6,00
ASVG
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 438,05 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 657,08 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 171,00 |
monatlich | € 5.130,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.260,00 |
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen | € 5.985,00 |
für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen | € 128,00 |
BSVG
Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung von in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen sowie die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension nach dem BSVG.
Höchstbeitragsgrundlage pro Monat | |
für Betriebsführer und hauptberuflich beschäftigte Ehepartner | € 5.985,00 |
für hauptberuflich beschäftigte Kinder | € 1.995,00 |
für hauptberuflich beschäftigte Eltern | € 2.992,00 |
Auch die monatlichen Mindestbeitragsgrundlagen für die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung bei Bemessung über den Einheitswert oder nach dem Beitragsrundlagen-Optionsmodell wurden für 2018 angepasst.
Stand: 27. Dezember 2017