Seitenbereiche
Bild zur Seite: Landwirtschaftsnews, SBT Wirtschaftstreuhand, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Graz, Leibnitz, Krottendorf-Gaisfeld

Welche Einnahmen sind nicht von Pauschalierungen erfasst?

/aktuelles/landwirtschaftsnews/
Illustration

Nachfolgend finden Sie Beispiele für land- und forstwirtschaftliche Einnahmen, die nicht von der Pauschalierung umfasst und daher immer steuerpflichtig sind:

  • Aufgabe von Rechten:
    • Erlös für Verkauf/Verpachtung von Milch- und Rübenkontingenten bzw. der Zuckerquoten
    • Übertragung und freiwillige Abtretung von Zahlungsansprüchen der Betriebsprämien auf Grund der Direktzahlungsverordnung
    • Ablöse für ein Wegerecht
    • Entgelt für die Aufgabe des Pacht(Miet)rechtes
    • Aufgabe von Wasserbenutzungsrechten
  • Veräußerung von Anteilen an Agrargemeinschaften
  • Einräumung von Dienstbarkeiten: Entschädigung für Maststandorte, Führung eines Abwasserkanals etc.
  • Entschädigung für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse, wenn sie das laufende Jahr betreffen und bei Vollpauschalierung ein Abschlag vom Einheitswert erfolgt ist.
  • Jagdpachterlöse (Einnahmen nicht Einkünfte), die für die Grundflächennutzung einer Eigen- oder Gemeindejagd bezahlt werden, sind als „Pachtzins“ gesondert anzusetzen.
  • Einkünfte aus Wildabschüssen (70 % steuerpflichtig, da 30 % als pauschale Betriebsausgaben ansetzbar)
  • Verpachtung von Fischereirechten
  • Verkauf von Fischereikarten, wenn pauschales Entgelt (nicht nach gefangenem Fisch)

Stand: 27. Juni 2017

Bild: sinhyu - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr persönlicher Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Graz, Leibnitz und Krottendorf-Gaisfeld. Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen. Jetzt Kontakt aufnehmen!

SBT Steuerberatungs GmbH & Co KG
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.