Seitenbereiche
Bild zur Seite: Steuernews für Klienten, SBT Wirtschaftstreuhand, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Graz, Leibnitz, Krottendorf-Gaisfeld

Wofür kann die steuerliche Forschungsprämie geltend gemacht werden?

/aktuelles/klientennews/
Illustration

Eine steuerliche Forschungsprämie kann geltend gemacht werden für

  • eigenbetriebliche Forschung und
  • Auftragsforschung.

Die Prämie beträgt 14 % der Forschungsaufwendungen (Ausgaben). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein fiktiver Unternehmerlohn angesetzt werden (gilt erstmalig für Prämien, die das Kalenderjahr 2022 betreffen und nach dem 30.6.2022 erstmalig beantragt werden).

Unter eigenbetrieblicher Forschung ist Forschung und experimentelle Entwicklung im eigenen Betrieb zu verstehen, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder in einer inländischen Betriebsstätte erfolgen.

Beantragt ein Steuerpflichtiger eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung, hat er zwingend ein (kostenloses) Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) vorzulegen. In diesem Gutachten wird die Qualität der Forschung beurteilt. Das Gutachten kann über FinanzOnline beantragt werden.

Auftragsforschung umfasst die in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung. Es dürfen nur Einrichtungen oder Unternehmen beauftragt werden, die auch mit Forschungsaufgaben und experimentellen Entwicklungsaufgaben befasst sind und deren Sitz in einem Staat der EU oder des EWR gelegen ist. Der Auftragnehmer darf nicht unter beherrschendem Einfluss des Auftraggebers stehen oder Mitglied einer Unternehmensgruppe sein, der auch der Auftraggeber angehört. Die Forschungsprämie kann bei Auftragsforschung nur für Aufwendungen von höchstens € 1.000.000,00 pro Wirtschaftsjahr (wenn dieses zwölf Monate umfasst) geltend gemacht werden. Die Forschung muss von einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte in Auftrag gegeben worden sein.

Bereits beim Vertragsabschluss sollte mit dem beauftragten Forscher vereinbart werden, wer die Forschungsprämie beantragt. Die Prämie darf nur einmal geltend gemacht werden.

Dies sind nur einige Eckpunkte zur Forschungsprämie. Weitere Regelungen sind zu beachten.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: Kiattisak - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr persönlicher Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Graz, Leibnitz und Krottendorf-Gaisfeld. Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen. Jetzt Kontakt aufnehmen!

SBT Steuerberatungs GmbH & Co KG
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.